Trade Compliance
Economic Security
Sustainability

Neue und aktualisierte Allgemeine Genehmigungen

Zollkontingente: EuG bestätigt Anforderungen an das Windhundprinzip

ESPR: Verbot der Vernichtung von unverkauften Verbraucherprodukten und Offenlegungspflichten

Änderungen in AWG und AWV zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1226

EU und Indien einigen sich politisch auf Freihandelsabkommen – die "Mutter aller Deals"?

Exzellenz durch Spezialisierung

Trade Compliance

Unsere Expertise umfasst sämtliche Themen des Außenwirtschaftsrechts, insbesondere Exportkontrolle, Embargos und Sanktionen, Zollrecht, Verbrauchsteuern, Antidumping- und Ausgleichszölle, WTO-Recht und internationaler Zahlungsverkehr.

Mehr erfahren

Economic Security

Wir beraten zu allen Themen im Zusammenhang mit der Wirtschaftssicherheit, einschließlich der Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen sowie der Regulierung kritischer Infrastrukturen und versorgungsrelevanter Einrichtungen.

Mehr erfahren

Sustainability

Ob Vorgaben zu Emissionen oder Lieferkettenvorschriften, wir behalten für Sie den Überblick in der komplexen Nachhaltigkeitsregulatorik und unterstützen Sie bei der Einhaltung verschiedener Produkt- und Lieferkettenvorgaben.

Mehr erfahren
JUVE Awards 2025

Cattwyk ist Kanzlei des Jahres für Außenwirtschaftsrecht 2025

Legal 500 Germany Awards 2026

“Shortlisted – Trade and Distribution Team of the Year”

Über uns

Cattwyk steht für eine klare Spezialisierung auf Trade Compliance, Economic Security und Sustainability – zentrale Themen einer zukunftsfähigen Wirtschaft. Wir beraten international tätige große und mittelständische Unternehmen aus allen Branchen zu komplexen Fragestellungen entlang der Lieferkette sowie im grenzüberschreitenden Handel. Dabei verbinden wir herausragende juristische Expertise mit einem ausgeprägten Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge.

Auf der Grundlage jahrzehntelange Erfahrung haben wir uns als führende Außenwirtschaftspraxis und als fester Bestandteil im Bereich Nachhaltigkeitsberatung etabliert. Wir legen großen Wert darauf, pragmatische und maßgeschneiderte Lösungen für komplexe Probleme zu entwickeln und einen echten Mehrwert für unsere Mandanten zu schaffen.

Karriere

Wir sind eine junge und dynamische Kanzlei mit höchsten Ansprüchen an uns und unsere Arbeit. Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir laufend hochqualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (m/w/d)

Legal PA / Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d)

Referendariat, wissenschaftliche Mitarbeit, Praktikum (m/w/d)

EVENTS

Unsere Veranstaltungen im Überblick

Alle Informationen zu unseren aktuellen Events rund um Trade Compliance, Economic Security und Sustainability auf einen Blick

Alle Events ansehen

News

Alle News
Newsletter abonnieren

Neue und aktualisierte Allgemeine Genehmigungen

03.03.2026

In einer Pressemitteilung vom 30. Januar 2026 gab das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) ein gemeinsam mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beschlossenes neues Maßnahmenpaket zur Beschleunigung und Vereinfachung der Exportkontrolle für Rüstungs- und Dual-Use-Güter bekannt. Im Kontext der aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen umfasst das Paket mehrere überarbeitete und neu eingeführte Allgemeine Genehmigungen (AGGen), die zum 1. Februar 2026 in Kraft getreten sind. Der folgende Beitrag gibt einen kompakten Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Zollkontingente: EuG bestätigt Anforderungen an das Windhundprinzip

27.02.2026

Die Verwaltung von zahlreichen Zollkontingenten erfolgt nach dem sogenannten „Windhundprinzip“. Maßgeblich für die Inanspruchnahme eines begünstigten Zollsatzes im Rahmen eines Zollkontingents ist der Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat nun klargestellt: Eine fehlende Kontingentnummer kann nicht nachträglich ergänzt werden, um von einem bereits ausgeschöpften Kontingent zu profitieren und einen niedrigeren Zollsatz zu erhalten. Die Kontingentnummer muss bei Abgabe der Anmeldung vollständig und korrekt angegeben sein – andernfalls greift der reguläre Zollsatz.

ESPR: Verbot der Vernichtung von unverkauften Verbraucherprodukten und Offenlegungspflichten

18.02.2026

Es ist bekannt, dass unverkaufte Produkte (insbesondere Textilien) teilweise routinemäßig vor ihrer Verwendung vernichtet werden. Dies führt zu hohen vermeidbaren Abfällen und CO²-Emissionen. Um dieses Problem anzugehen, verpflichtet Art. 24 der Verordnung (EU) 2024/1781 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte (ESPR) Unternehmen zur Offenlegung von vernichteten unverkauften Verbraucherprodukte, während Art. 25 ESPR ein vollständiges Verbot der Vernichtung bestimmter Verbraucherprodukte festlegt. Am 9. Februar 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission (EK) einen delegierten Rechtsakt, in dem Ausnahmen von diesem Verbot festgelegt sind (Abschnitt 1), sowie eine Durchführungsverordnung, in der das Format für die Offenlegungspflichten in Bezug auf ausrangierte unverkaufte Verbraucherprodukte festgelegt ist (Abschnitt 2).