Unsere Themen

Economic Security

Die Regulierung der Handels- und Investitionsbedingungen erfolgt zunehmend unter dem übergreifenden Aspekt der wirtschaftlichen Sicherheit der EU. Wir denken diesen Themenbereich für Sie mit und unterstützen Sie bei sämtlichen Themen, die damit im Zusammenhang stehen, einschließlich des Investitionsprüfungsrechts, der Exportkontrolle im Dual-Use Bereich und des Rechts der kritischen Infrastrukturen.

01
Investitionsprüfung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) kann den Erwerb oder die Beteiligung an deutschen Unternehmen durch ausländische Investoren prüfen und beschränken, um die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten oder die wesentlichen Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland zu schützen. Im Rahmen von M&A-Transaktionen ist daher stets zu prüfen, ob die geplante Transaktion einer Meldepflicht unterliegt oder ob eine freiwillige Meldung geboten ist.

Häufig besteht ein enger Zusammenhang mit sensiblen Gütern und kritischen Infrastrukturen. Sie profitieren hierbei von unserer langjährigen Erfahrung mit der Klassifizierung solcher Güter und der Einstufung von Infrastrukturen als kritisch im Sinne der BSI-KritisV.

Wir unterstützen sowohl Investoren als auch Veräußerer bei der investitionskontrollrechtlichen Prüfung einer geplanten M&A-Transaktion, wie auch bei der Vertragsgestaltung. Im Falle einer Meldepflicht oder der Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung vertreten wir Sie vor dem BMWK während des gesamten Prüfverfahrens, einschließlich möglicher Verhandlungen über vertragliche Zusicherungen und bei Auflagen. Sollte eine Meldepflicht in anderen Jurisdiktionen bestehen, übernehmen wir für Sie die Koordinierung mit spezialisierten Kanzleien aus unserem Netzwerk.

02
Kritische Infrastrukturen

Kritische Infrastrukturen sind bestimmte Organisationen und Einrichtungen, deren Funktionsfähigkeit für das staatliche Gemeinwesen von essentieller Bedeutung sind. Relevante Sektoren sind Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr sowie Siedlungsabfallentsorgung. Ein Ausfall oder eine Beeinträchtigung kritischer Infrastrukturen kann Versorgungsengpässe oder erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit nach sich ziehen. Betreiber kritischer Infrastrukturen sind daher verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz ihrer Anlagen vor Cybersicherheitsrisiken zu ergreifen. Zudem treffen sie Registrierungs- und Berichtpflichten.

Die Betreiberpflichten werden voraussichtlich 2025 durch die nationale Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der CER-Richtlinie erheblich ausgeweitet. Insbesondere wird die Umsetzung der CER-Richtlinie dazu führen, dass auch Maßnahmen zum physischen Schutz kritischer Infrastrukturen vor Naturgefahren, Anschlägen oder Sabotage zu ergreifen sein werden.

Wir unterstützen Sie bei der Prüfung, ob ihr Unternehmen als Betreiber kritischer Infrastruktur anzusehen ist oder sein wird, sowie bei der Ausarbeitung von Strategien zur Umsetzung daran anknüpfender Betreiberpflichten und der Implementierung geeigneter Compliance-Maßnahmen im Unternehmen.

03
Dual-Use-Güter

Die Anzahl an Waren, Software und vor allem Technologien mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use), die wegen ihrer technischen Beschaffenheit sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden, wächst und damit auch deren Bedeutung für die wirtschaftliche Sicherheit der EU.

Dual-Use-Güter unterliegen beim Export in Staaten außerhalb der EU einer vorherigen Genehmigungspflicht. Für bestimmte Dual-Use-Güter ist sogar die Verbringung innerhalb der EU genehmigungspflichtig. Daneben existieren in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten nationale Kontrolllisten von Dual-Use-Gütern. Regelmäßige Anpassungen der Listen von Dual-Use-Gütern führen dabei stets zu neuen oder geänderten Genehmigungspflichten, wobei derartige Anpassungen zunehmend auf EU- und auf mitgliedstaatlicher Ebene statt im Rahmen multilateraler Regime stattfinden. Auch Güter, die in keiner Güterliste aufgeführt sind, können Genehmigungspflichten unterliegen, wenn bekannt ist, dass diese Güter zu bestimmten sensitiven Zwecken verwendet werden sollen oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über einen derartigen sensitiven Verwendungszweck unterrichtet hat.

Wir verfolgen die Änderungen der verschiedenen Kontrolllisten und unterstützen Sie im Rahmen der Exportkontrolle bei der exportkontrollrechtlichen Klassifizierung Ihrer Güter sowie bei der Prüfung und Einhaltung bestehender Genehmigungspflichten, insbesondere beim rechtskonformen Umgang mit dem Transfer von Dual-Use-Technologien in Drittländer. Darüber hinaus begleiten wir Sie bei der Entwicklung, Umsetzung und Optimierung von internen Compliance-Strukturen und -Programmen.

04
Forschung und Entwicklung

Potentielle Sicherheitsrisiken im Bereich der Forschung und Entwicklung stehen angesichts der Zunahme geopolitischer Spannungen vermehrt im Fokus. Insbesondere bestehen das Risiko des Transfers von sensiblem Know-how und Technologie, welches in Drittländern für militärischen Zwecke missbraucht werden könnte, sowie die Gefahr einer Beeinflussung der Forschung durch (kritische) Drittländer.

Sicherheitsaspekte spielen daher eine zunehmende Rolle in Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Diese sehen sich ebenso wie Start-Ups neben der Einhaltung bereits bestehender exportkontrollrechtlicher Beschränkungen somit zunehmend mit der Herausforderung konfrontiert, sich frühzeitig mit der potentiellen Missbrauchsanfälligkeit von Zukunftstechnologien auseinanderzusetzen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Sicherheitsrisiken zu minimieren.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung mit der Erstellung und Implementierung von Compliance-Management-Systemen bei Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie bei Unternehmen, die bestehende Risiken identifizieren, bewerten und zu vermeiden helfen.

05
Critical Raw Materials Act

Der sogenannte Critical Raw Materials Act (CRMA) der EU ist am 24. Mai 2024 in Kraft getreten. Er soll die Versorgungssicherheit der EU mit strategischen Rohstoffen sichern und die Abhängigkeit von einzelnen Drittstaaten reduzieren. Unter anderem werden zu diesem Zweck bestimmte Projekte im Bereich des Abbaus, der Aufarbeitung, der Weiterverarbeitung und des Recyclings gefördert. Betroffene Unternehmen treffen insbesondere Verpflichtungen zum Risikomanagement in der Lieferkette sowie Berichtspflichten. Mittelbar wird der CRMA auch Auswirkungen auf solche, insbesondere kleine und mittlere, Unternehmen in der Lieferkette haben, deren Informationen die unmittelbar vom Anwendungsbereich des CRMA erfassten Unternehmen für ihre Risikoanalyse benötigen.

Viele Aspekte des CRMA müssen in Deutschland noch umgesetzt werden. Wir unterstützen Unternehmen aber bereits jetzt bei der Einschätzung möglicher Folgen auf ihre Wertschöpfungsketten, wobei uns unsere Erfahrung bei der Beratung zum Thema Nachhaltigkeit in der Lieferkette zugute kommt.