Unsere Expertise umfasst sämtliche Bereiche des Außenwirtschaftsrechts, insbesondere Exportkontrolle, Embargos und Sanktionen, Zollrecht, Verbrauchsteuern, Antidumping- und Ausgleichszölle, WTO-Recht und internationaler Zahlungsverkehr.
Der Grundsatz der Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs wird durch das Exportkontrollrecht eingeschränkt. Bestimmte Güter, insbesondere Waffen, Rüstungsgüter und Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter), die in einschlägigen Güterlisten gelistet sind, unterliegen bei der Ausfuhr und zum Teil auch bei der Verbringung in andere EU-Mitgliedstaaten Beschränkungen in Form von Genehmigungspflichten. Auch im Hinblick auf nicht-gelistete Güter kann die Kenntnis von sensitiven Endverwendungen exportkontrollrechtliche Beschränkungen auslösen. Exportkontrollrechtliche Beschränkungen bestehen hierbei nicht nur bei der Ausfuhr körperlicher Waren, sondern auch beim Transfer und der Bereitstellung von Software und Technologie. Auch die Erbringung von technischer Unterstützung oder von Vermittlungsdiensten kann exportkontrollrechtlichen Beschränkungen unterliegen. Neben den nationalen und EU-exportkontrollrechtlichen Beschränkungen sind stets auch die US-reexportkontrollrechtlichen Beschränkungen nach den Export Administration Regulations (EAR) und den International Traffic in Arms Regulations (ITAR) im Blick zu behalten.
Wir unterstützen Unternehmen bei sämtlichen exportkontrollrechtlichen Fragen, z.B. bei der Implementierung innerbetrieblicher Exportkontrollsysteme (Internal Compliance Programs), der Prüfung etwaiger Genehmigungspflichten und der Beantragung von Genehmigungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Zudem begleiten wir Unternehmen bei Außenwirtschaftsprüfungen, unterstützen sie bei der Offenlegung etwaiger Verstöße und vertreten sie im Falle von Streitigkeiten vor den zuständigen Behörden und Gerichten.
Embargos und Sanktionen beschränken den Außenwirtschaftsverkehr mit bestimmten Ländern bzw. mit bestimmten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen über die allgemeinen Exportkontrollbeschränkungen hinaus. Embargomaßnahmen sind Handelsbeschränkungen, die gegenüber einem bestimmten Staat verhängt werden. Neben dem Verbot, Rüstungsgüter in bestimmte Staaten auszuführen (Waffenembargo), können Embargos auch den Handel mit nicht-proliferationsrelevanten Gütern, die Erbringung bestimmter Dienstleistungen, die Weitergabe von Rechten des geistigen Eigentums, die Bereitstellung von Finanzmitteln und Finanzhilfen (einschließlich Versicherungen) und den Kapital- und Zahlungsverkehr mit bestimmten Ländern vollständig untersagen oder Genehmigung- und Meldepflichten unterwerfen (Wirtschaftsembargo). Weitreichende Wirtschaftsembargos bestehen derzeit u.a. gegenüber Russland, Belarus und dem Iran. Daneben können Personen, Organisationen und Einrichtungen durch die Aufnahme in eine Sanktionsliste personenbezogenen Sanktionen unterworfen werden mit der Folge, dass Transaktionen mit ihnen und mit den von ihnen gehaltenen oder kontrollierten Unternehmen weitreichenden Beschränkungen unterliegen. Aufgrund ihrer Extraterritorialität sollten zudem auch die US-Sanktionen in die Prüfung einbezogen werden.
Verstöße gegen Embargos und Sanktionen können straf- und bußgeldrechtlich geahndet werden. Daneben drohen im Falle eines Verstoßes der Verlust zollrechtlicher Bewilligungen und Vereinfachungen sowie Reputationsschäden.
Wir beraten umfassend zu Sanktionen und Embargos. So unterstützen wir Unternehmen bei der Prüfung etwaiger Verbote oder Genehmigungs- und Meldepflichten, der Beantragung von Genehmigungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Implementierung innerbetrieblicher Kontrollsysteme (Internal Compliance Programs). Zudem begleiten wir Unternehmen bei Außenwirtschaftsprüfungen, unterstützen sie bei der Offenlegung von Verstößen und vertreten sie in behördlichen und gerichtlichen Verfahren.
Unsere zollrechtliche Beratung umfasst sämtliche Aspekte des Zollrechts, einschließlich der Bereiche Einreihung von Waren in den Zolltarif (inklusive der Beantragung von verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA)), Zollwertrecht, Warenursprung und Präferenzen, Erstattung und Erlass nicht geschuldeter Einfuhrabgaben, Verbote und Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren, Inanspruchnahme besonderer Zollverfahren (z.B. Versandverfahren, Endverwendung, Zolllagerverfahren oder aktive Veredelung) und Beantragung zollrechtlicher Bewilligungen und Vereinfachungen.
Neben der Vertretung unserer Mandanten in zollrechtlichen Streitigkeiten vor den Hauptzollämtern, Finanzgerichten und europäischen Gerichten begleiten wir Unternehmen bei Zollprüfungen, unterstützen sie beim Stellen von Anträgen im Bereich des Zollrechts und bei der Offenlegung etwaiger Verstöße. Zudem beraten wir Unternehmen zu straf- und bußgeldrechtlichen Aspekten des Zollrechts..
Bestimmte Waren wie Mineralöl, Erdgas, Strom, Tabak, Alkohol und Schaumwein unterliegen der Verbrauchsteuer. Bei ihrer Beförderung, Herstellung, Lagerung und Verwendung ist eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten, um eine ungewollte Entstehung von Verbrauchsteuern zu vermeiden. Zudem drohen im Falle der unzutreffenden oder verspäteten Meldung von entstandenen Steuern straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Konsequenzen.
Wir unterstützen Unternehmen bei der Beantragung von verbrauchsteuerrechtlichen Bewilligungen, der Inanspruchnahme von Steuerbefreiungen, -ermäßigungen und ‑entlastungen und der Abwehr von Forderungen in behördlichen und finanzgerichtlichen Verfahren. Ferner beraten wir Unternehmen hinsichtlich der straf- und bußgeldrechtlichen Folgen etwaiger Verstöße.
Antidumpingzölle können zum Schutz der EU-Industrie vor Preisdumping durch Unternehmen in Drittstaaten verhängt werden. Wenn ein Drittstaat den Export durch Subventionen fördert, können zudem Ausgleichszölle verhängt werden. Der Verhängung solcher Maßnahmen geht eine komplexe Untersuchung der Europäischen Kommission voraus. Antidumping- und Ausgleichszölle können sowohl Einführer in der EU als auch die betroffenen Unternehmen in Drittstaaten stark belasten und vor wirtschaftliche Herausforderungen stellen.
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte begleiten Unternehmen und Wirtschaftsverbände im Rahmen von Untersuchungen der Europäischen Kommission und unterstützen sie bei der Anfechtung von Entscheidungen der Europäischen Kommission. Zudem beraten wir Unternehmen im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Befreiungen von Antidumping- und Ausgleichszöllen.
Die Welthandelsorganisation (WTO) bildet einen institutionellen Rahmen für die Wahrnehmung der Handelsbeziehungen zwischen ihren Mitgliedern. Das WTO-Recht besteht aus einer Vielzahl verschiedener völkerrechtlicher Verträge, die den Handel zwischen den WTO-Mitgliedern regeln, insbesondere dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (General Agreement on Tariffs and Trade (GATT)), dem Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (General Agreement on Trade in Services (GATS)) und dem Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights (TRIPS)). Bei Handelskonflikten können WTO-Mitglieder ein gerichtsähnliches Streitbeilegungsverfahren nutzen.
Zum Zwecke der Erstellung der Zahlungsbilanz der Bundesrepublik Deutschland sind Inländer verpflichtet, der Deutschen Bundesbank bestimmten Zahlungen, die sie von Ausländern entgegennehmen oder an Ausländer leisten, zu melden. Darüber hinaus bestehen Meldepflichten in Bezug auf bestimmte Auslandsforderungen und ‑verbindlichkeiten sowie grenzüberschreitende Unternehmensbeteiligungen. Verstöße gegen diese Meldepflichten können straf-und bußgeldrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wir beraten Unternehmen und öffentliche Stellen vollumfänglich zu Inhalt und Reichweite dieser Meldepflichten und unterstützen bei der Vornahme derartiger Meldungen. Zudem beraten wir Unternehmen zur Möglichkeit einer ahnungsbefreienden Offenlegung von Verstößen gegen die Meldepflichten und der Nachholung unterbliebener Meldungen.