Max

Jürgens

Rechtsanwalt | Counsel
Hamburg | Brüssel

Max Jürgens berät nationale und internationale Mandanten in allen Bereichen der Trade Compliance. Seine Schwerpunkte liegen in der Beratung zu Sanktionen und Embargos, dem EU- und US-Exportkontrollrecht sowie zollrechtlichen Fragestellungen. Zudem befasst er sich intensiv mit dem internationalen Menschenrechtsschutz in globalen Lieferketten, einschließlich der entwaldungsfreien Lieferketten und der Umsetzung des EU-Gesetzes gegen Zwangsarbeit (EU Forced Labour Ban). Max Jürgens ist darüber hinaus regelmäßig als Dozent im Bereich Trade Compliance tätig.

Max Jürgens studierte Rechtswissenschaften in Hamburg und Bangalore. Sein Referendariat absolvierte er in Hamburg, Berlin und Lusaka. Vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt arbeitete er als fachlicher Referent für die HZA Hamburger Zollakademie.

Schwerpunkte

Sorgfaltspflichten in der Lieferkette

Entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)

Embargos und Sanktionen

Zollrecht

Verbrauchsteuern

Sprachen

Deutsch

Englisch

Empfehlungen
Mitgliedschaften

Deutsch-Iranische Juristenvereinigung  

Lehrtätigkeit

Dozent bei der HZA Hamburger Zollakademie

Lehrauftrag an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (bis 2022)  

Veröffentlichungen

Aktuelle Entwicklungen zur Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten, CB 2024, 474 (mit Dr. Julia Hörnig)

Neue Zuständigkeit für Vorabentscheidungsverfahren, ZASA 2024, 698 (mit Jonna Lemke)

Welche Rolle Zertifikate und Standards in lieferkettenbezogenen Sorgfaltspflichten spielen, Welternährung Das Fachjournal der Welthungerhilfe, 04/2024 (mit Dr. Lothar Harings und Stefanie Beermann)

Drei Wellen neuer Allgemeiner Genehmigungen des BAFA, ZASA 2024, 146

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, Compliance Aktuell, 22/2023

Die Rolle des Menschenrechtsbeauftragten im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, CB 2022, 93 (mit Dr. Lothar Harings und Veronika Thalhammer)

Eko-Tabak und kein Ende? Die (ungewollten?) Auswirkungen eines EuGH-Urteils in der Praxis, ZfZ 2021, 263